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§ 11 Abs. 1 Nr. 3 und 5 TierSchG

Im Januar erhielten wir Post vom Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald. Das Veterinäramt erteilte dem Verein Pfoten im Blick e. V. die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 des TierSchG.

Das Tierschutzgesetz regelt hier das Halten in tierheimähnlichen Einrichtungen sowie den sog. Auslandstierschutz, die Erlaubnis zum Verbringen von Wirbeltieren nach Deutschland.

Eine der Voraussetzungen für die Genehmigung durch das Veterinäramt war die Erlangung des Sachkundenachweises. Die Prüfungen hierfür wurden im Frühjahr bzw. Sommer 2021 erfolgreich absolviert.

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