Das Tierschutzgesetz regelt hier das Halten in tierheimähnlichen Einrichtungen sowie den sog. Auslandstierschutz, die Erlaubnis zum Verbringen von Wirbeltieren nach Deutschland.
Eine der Voraussetzungen für die Genehmigung durch das Veterinäramt war die Erlangung des Sachkundenachweises. Die Prüfungen hierfür wurden im Frühjahr bzw. Sommer 2021 erfolgreich absolviert.