Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ist für Hunde und Katzen das eine wichtige Ausweisdokument. Es beinhaltet gleichzeitig alle relevanten Informationen zur Identifikation des Vierbeiners und auch Informationen zu Impfungen, Parasitenbehandlung und Wurmkur. Er ist die Grundvoraussetzung dafür, mit Ihrem Vierbeiner ins Ausland reisen zu dürfen bzw. diesen nach Deutschland einreisen zu lassen.
Ein Impfausweis für Hunde und Katzen ist keine Pflicht, genauso wie es auch keine Impfpflicht gibt. Einzige Ausnahme stellt die Grenzüberschreitung mit dem Tier dar. Wer Deutschland mit seinem Tier verlässt oder das Tier nach Deutschland bringt, benötigt zwingend für den Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Es gibt auch nach wie vor einfache Impfausweise für Tiere in Deutschland, sie werden von den Tierärzten in der Regel jedoch nicht mehr verwendet, sondern gleich die international anerkannte Variante des EU-Heimtierausweises.
Die gesetzlichen Regelungen zum EU-Heimtierausweis wurden zuletzt 2014 geändert (Stand Juni 2021). Der Ausweis darf ausschließlich von dem Tierarzt ausgestellt werden, der die erste Impfung durchführt. Bei Tierschutzhunden geschieht dies häufig gleichzeitig mit dem Einsetzen des Mikrochips im Nacken. Die Chipnummer ist die wichtigste Hilfe zur Identifikation des Hundes. Sowohl die Chipnummer als auch die Tollwutinformationen werden für die Fälschungssicherheit laminiert.
Jeder Ausweis hat eine einmalige Kennnummer. Vor dieser stehen die Initialen des Ausstellungslandes. Die Nummer des Ausweises kann dem Tierarzt zugeordnet werden, der ihn als Blankoversion zum Einsatz in seiner Praxis bekommen hat.
Auf der ersten Seite des Ausweises gibt es die Möglichkeiten, den Halter einzutragen. Der erste Halter ist die Person, die den Hund impfen lässt. Kommt Ihre Fellnase aus dem Ausland, muss als zweite Person der Flugpate oder Autofahrer stehen, der das Tier nach Deutschland verbringt. In vielen Fällen wird dies nach wie vor nicht konsequent umgesetzt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Verein nach.
Für die Grenzüberschreitung ist ein vollständiger Tollwutschutz Pflicht. Als wichtigste Impfung ist für diese direkt nach den Halter- und Tierinformationen Platz. Weiter hinten im Ausweis folgen Seiten für „Weitere Impfungen“ in der Regel die Grundimmunisierung und Auffrischungen sowie Nachweise für Antiparasitenbehandlungen und Wurmkuren.
Ganz hinten im Ausweis befindet sich Platz für „Weitere Informationen“. Im Fall von Tierschutzhunden ist hier häufig ein Vermerk über die erfolgte Kastration zu finden sowie je nach Region über Testergebnisse auf Mittelmeerkrankheiten.