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Berliner Katzenschutzverordnung

Heute, am 08.06.2022 tritt in Berlin die Katzenschutzverordnung (KatSchutzV) in Kraft. Sie gilt für alle Samtpfoten mit unkontrolliertem Freigang.

Das Ziel dieser Verordnung ist eine schnellere Zuordbarkeit und Rückführung von Katzen an ihre Besitzer und das Verhindern einer unkontrollierten Vermehrung der Tiere. Unkontrollierten Freigang genießen alle Tiere, die sich ohne eine Leine draußen im öffentlichen Raum bewegen.

Erreicht wird dies durch zwei neue Vorgaben: alle Katzen mit Freigang müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und über eine offizielle Stelle registriert sein. Außerdem muss jede Katze und jeder Kater, älter als 5 Monate, kastriert werden. 

Weitere Informationen zu der Verordnung und den Registrierungsstellen sowie Ausnahmeregelungen für beispielsweise Züchter finden sie direkt auf den Webseiten der Stadt Berlin. 

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