Skip to main content

Neue Tierschutz-Hundeverordnung

Mit dem neuen Jahr kamen auch neue Regeln für Tierhalter. Die sogenannte Tierschutzhundeverordnung, abgekürzt TierSchHuV, wurde im Jahr 2021 überarbeitet und die meisten der Änderungen traten pünktlich zum 01.01.2022 in Kraft. Grund genug, sich diese Veordnung, die die gesetzliche Grundlage unserer Hundehaltung bildet, einmal genauer anzuschauen.

Tiere werden in Deutschland auf Bundes- und Länderebene durch Gesetze und Verordnungen geschützt. Allen voran das Tierschutzgesetz (TierSchG). Hunde nehmen auch auf dieser Ebene einen besonderen Stellenwert ein und so gibt es extra für sie eine Verordnung, die die Grundlagen und Anwendung  des Tierschutzgesetzes speziell für Hunde ausformuliert. 

In ihr werden Haltungsbedingungen formuliert, es werden Regelungen zur Zucht oder zum Einsatz von Hunden zu besonderen Zwecken getroffen. Beispielsweise werden Haltungsarten detailliert beschrieben hinsichtlich ihrer Mindestanforderungen. Eine Haltung in Wohnräumen, in denen auch Menschen leben, erfüllen diese meist automatisch. Doch auch für die Zwinger- oder die sogenannte Anbindehaltung gibt es genaue Vorgaben. Wir groß muss ein Zwinger mindestens sein, wie groß die Hundehütte, ist ein Pflock im Boden mit Schnur eine Anbindehaltung (natürlich nicht!)? Wo und wie darf die tragende oder säugende Hündin mit ihren Welpen untergebracht werden?
 
Einige dieser Regeln wurden nun, zum Glück, weiter ausformuliert oder verschärft, um das Wohl der Tiere sichern zu können und auch den Behörden die Handhabe bei und Beurteilung von fraglichen Zucht- und Haltungsbedingungen zu erleichtern. 
 
Die Zucht von Hunden wird stärker reglementiert, von der Anzahl der Würfe bis zur Mindestanforderung an die Sozialisation der Welpen. Welpen müssen unter anderem täglich mindestens 4 Stunden Umgang mit ihrem Halter haben, um eine gute Sozialisation zu unterstützen. Nach Alter der Tiere bei Erwerb gilt dies dann auch für die späteren Halter. 
 
Auch ein sehr wichtiges Zeichen ist der (noch weitreichendere) Ausschluss von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen und kuppierten/tierschutzwidrig amputierten Tieren bei Ausstellungs- Hundesport- und weiteren Veranstaltungen. 
 
Auch ein Ausblick wird gegeben. So ist jetzt schon festgelegt, dass ab Januar 2023 die Anbindehaltung verboten wird. 
 
Diese und alle weiteren Änderung und bestehenden Inhalte der TierSchHuV können kostenlos im Internet nachgelesen werden. 
Kommentar schreiben